Amtico ist ein Marktführer und die erste Wahl von Designern, Architekten und Bauherren auf der ganzen Welt.
Amtico Spacia
Garantie gegen Abnutzung der
Deckschicht
SPA-WC-20170518-02-DE
20 Jahre bei privater Nutzung–10 Jahre bei
gewerblicher Nutzung
1. Garantieerklärung
1.1. Amtico International GmbH, nachfolgend „Amtico“
genannt, garantiert gemäß den nachfolgenden Bedingungen, dass die 0,55 mm
dicke Nutzschicht des Bodenbelages Amtico
Spacia sich nicht abnutzt.
1.2. Unter „Abnutzung“ ist eine Veränderung in Design und
Farbe innerhalb eines Teilbereichs von mindestens 10 cm2 zu verstehen, die auf
ein vollständiges Durchscheuern der
Nutzschicht durch übliche Trittbeanspruchung zurückzuführen ist.
1.3. Abnutzungserscheinungen oder Beschädigungen, die auf
eine unsachgemäße Verlegung oder Pflege oder auf Unebenheiten oder
Unregelmäßigkeiten im Untergrund
zurückzuführen sind, oder Beeinträchtigungen durch zu feuchte Untergründe oder durch Verwendung
ungeeigneter Reinigungsgeräte sind
ausdrücklich nicht Gegenstand dieser Garantie.
1.4. Von der Garantie ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen
sind Beschädigungen, die durch aggressive Stoffe sowie durch Feuer verursacht
wurden, Löcher, Eindrücke, Vertiefungen,
Kratzer oder Schnitte, die von scharfkantigen Gegenständen herrühren sowie Schäden aller Art,
die durch besondere Umstände oder
missbräuchliche Anwendung verursacht wurden. Dasselbe gilt für eine Glanzminderung der Belags-
oberfläche bei normaler Beanspruchung und
Abnutzung.
1.5. Die Garantie erstreckt sich auf einen Zeitraum von
20, bzw. 10 Jahren in Abhängigkeit zu der jeweiligen
Nutzung, beginnend ab dem
Kaufdatum.
1.6. Die Garantie richtet sich an Verbraucher und
Unternehmer, allerdings lediglich soweit sie den Bodenbelag als Endkunden gekauft haben.
1.7. Ansprüche aus dieser Garantie sind keinesfalls
übertragbar.
2. Garantievoraussetzung
2.1. Amtico kann aus dieser Garantie nur in Anspruch genommen
werden, wenn:
– der Bodenbelag in den von Amtico empfohlenen
Einsatzbereichen verwendet wurde,
– der Bodenbelag fachgerecht nach den Vorgaben der VOB
Teil C, DIN 18365 und nach der Verarbeitungsempfehlung von
Amtico verlegt wurde,
– der Untergrund entsprechend den Vorgaben geprüft und
ggf. sach- und fachgerecht vorbereitetet wurde,
– nur geeignete und vom jeweiligen Hersteller auf den
Bodenbelag abgestimmte Hilfsstoffe eingesetzt wurden,
– die anerkannten Regeln des Fachs beachtet
wurden,
– und der Bodenbelag fortlaufend einer der Beanspruchung
angepassten Reinigung und Pflege unter Beachtung der produktbezogenen
Reinigungsempfehlung unterzogen
wurde.
2.2. Die Garantie gilt nur dann, wenn keine anderen als
normgerechte Rollen nach EN 12529 (Typ W) verwendet wurden und alle Aufstands
flächen jederzeit mit geeigneten Filz- oder
Sondergleitern versehen waren.
2.3. Alle Eingangsbereiche sowie Zonen, aus denen abrasiv
wirkender Schmutz auf den Bodenbelag übertragen werden kann, müssen
jederzeit mit ausreichend dimensionierten
Schmutzfangzonen (2-3 Schrittlängen) ausgestattet sein.
3. Anmeldung von Garantieansprüchen und
–umfang
3.1. Sollten Garantieansprüche geltend gemacht werden, sind
diese zur Wahrung der Ansprüche innerhalb des Garantiezeitraumes schriftlich
an Amtico zu richten. Der Meldung ist ein
original Kaufbeleg oder die ursprüngliche Rechnung beizufügen.
3.2. Erfolgt die Anzeige eines Garantiefalles erst nach
Ablauf der Garantiefrist (beginnend ab Kaufdatum), sind Garantieansprüche ausgesch-
lossen; selbst dann, wenn die Abnutzung
tatsächlich bereits früher eingetreten war.
3.3. Alle Ansprüche werden sorgfältig geprüft. Wird
festgestellt, dass ein Garantiefall vorliegt, erhält der Garantienehmer kostenlos Ersatzware.
Es besteht jedoch nur ein Anspruch auf den
jeweils betroffenen Raum, bzw. die entsprechende Menge dieses Teilbereiches. Amtico
bemüht sich, Ersatzware zu überlassen, die
mit dem beanstandeten Material weitgehend übereinstimmt. Sollte eine solche Ersatzware
aber nicht zur Verfügung stehen, ist Amtico
lediglich verpflichtet, verfügbares Ersatzmaterial zu stellen, das dem beanstandeten Material
möglichst ähnlich ist. Weitere Ansprüche
bestehen nicht.