Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk

Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk ist zurück

Zwölf Gewerke sind am Ziel eines langen Weges. Ab 1. Januar 2020 wird in ihrem Berufsstand wieder die Meisterpflicht gelten, dies hat der Bundesrat jetzt abschließend bestätigt. Die Freude in den entsprechenden Gewerken ist groß. Kritiker warnen vor den Folgen der Reform. 

 

Knappe 16 Jahre ist es her, als unter der damals rot-grünen Bundesregierung die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft wurde. Jetzt ist beschlossen: die Zugangsbeschränkung wird in zwölf Gewerken zum 1. Januar 2020 wieder eingeführt. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres einer entsprechenden Änderung der Handwerksordnung abschließend zugestimmt.

Mit dem Beschluss ist eine bestandene Meisterprüfung künftig wieder die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen. Eine Meisterpflicht kann eingeführt werden, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, bei denen eine unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet. Auch Kulturgüterschutz ist ein Kriterium, das eine Zulassungsbeschränkung rechtfertigt.

Die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auf schwindende Ausbildungszahlen und Qualität. Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht sollen Fehlentwicklungen durch die Handwerksnovelle 2004 wiedergutgemacht werden. Die Berufe sollen wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

In diesen zwölf Gewerken wird die Meisterpflicht wiedereingeführt

Bis zu der Entscheidung war es ein langer Weg. Nach langjährigen Forderungen aus dem Handwerk, griffen im September 2018 Vertreter von Union und SPD das Thema Rückvermeisterung auf. Es folgten zahlreiche Debatten, Fachverbände wurden angehört, ökonomische und juristische Gutachten erstellt. Einige Gewerke scheiterten mit ihrem Anliegen, etwa das Bestatterhandwerk. Die Regierung sah es letztlich in zwölf Berufen als erforderlich an, die Meisterpflicht wiedereinzuführen.

Ab dem 1. Januar 2020 ist der Meistertitel deshalb in den Berufen Fliesen-, Parkett- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer wieder vorgeschrieben. Für bereits am Markt tätige Betriebe sieht die Regelung einen Bestandsschutz vor.

Starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk

"Bundestag und Bundesrat setzen mit ihrem klaren ‚Ja zum Meister‘ ein starkes Zeichen für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk", sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Wiedereinführung des Meisterbriefes sei ein klares Bekenntnis zur Wertigkeit von beruflicher Ausbildung. Die Aufhebung der Meisterpflicht habe die fatale Botschaft ausgesendet, Qualifizierung sei nicht wichtig. "Das hat den Wissenstransfer über den Dreiklang Meister, Geselle, Azubi massiv geschwächt und damit letztlich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen", so Wollseifer. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht bewertet er als klaren Schritt in Richtung Zukunft.

 

So reagieren die Gewerke auf die Rückkehr zum Meister

Parkettleger

Ähnliche Probleme wie im Fliesenlegerhandwerk beklagten auch die Parkettleger. Die Anzahl der Betriebe stieg zwischen den Jahren 2000 und 2018 um das fünffache, die Zahl der Auszubildenden verringerte im selben Zeitraum um 30 Prozent, die der Meisterabsolventen um 55 Prozent.

Als Indiz für die damit einhergehende Qualität nennt Manfred Weber, stellvertretender Bundesinnungsmeister des Bundesverbands Parkett und Fußbodentechnik, die gestiegene durchschnitteliche Schadenssumme. "Im Jahr 2004 betrug die durchschnittliche Schadensumme 14.169 Euro, im Jahr 2018 betrug die durchschnittliche Schadensumme 58.537 Euro. Das entspricht einer Steigerung des 4,13-fachen seit dem Wegfall der Meisterpflicht", so Weber.

Begleitet wurde diese Entwicklung von zahlreichen Einzelunternehmerinsolvenzen. "Man erkennt an den Zahlen deutlich, dass die Zahl der Gesellen- und Meisterausbildung sowie die fachliche Qualität der ausgeführten Arbeiten eng miteinander verstrickt sind." Die Abschaffung sei ein Fehler gewesen. "Alles in Allem sind wir mit der Rückkehr zur Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk vollends zufrieden."